Brand Tribuswinkel am 30.03.24

Zu Ostern werden landauf landab viele Brauchtumsfeuer entzündet und sind im jeweiligen Bundesland gesetzlich geregelt. Es sollte dieses immer auch zuvor schon bei der Feuerwehr angemeldet werden, um etwaige Fehlalarmierungen zu vermeiden. Leider werden Brauchtumsfeuer jedoch ohne Zusammenhang mit religiösen Feiern auch zur Abfallentsorgung missbraucht.
Müllverbrennung ist kein Brauchtumsfeuer!
So wie am Ostersamstag (30.03.24) in Tribuswinkel Gemeinde Traiskirchen. Kurz vor 17:30 Uhr wurde über Notruf von der Bevölkerung ein Feuerschein aus der Ferne auf einem Feld gemeldet. Da in dem Bereich auch kein Brauchtumsfeuer angemeldet war, wurde die örtliche Freiwillige Feuerwehr Tribuswinkel zu einem Brandverdacht - Feuerschein alarmiert.
Beim Eintreffen der Feuerwehreinsatzkräfte stellte es sich dann als ein illegales verbrennen von Müll und Mist heraus. Das Feuer wurde durch die Feuerwehr abgelöscht.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin ein besinnliches Osterfeuer/Brauchtumsfeuer wäre aber auch keine Müllverbrennung!" · Die Beschickung von Feuer darf ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen. Ein Verstoß hat eine Anzeige zufolge.
Fotos: Freiwillige Feuerwehr Tribuswinkel
Bei Brauchtumsfeuern müssen folgende Mindestabstände eingehalten werden:
- 50 m zu Gebäuden
- 50 m zu öffentlichen Verkehrsflächen, sofern diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlichem Verkehr dienen oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden
- 100 m zu Energieversorgungsanlagen und Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern
- 40 m zu Baumbeständen bzw. zu Wald.
Weiters ist zu beachten:
- Die Beschickung von Feuer darf ausschließlich mit trockenem, biogenem Material erfolgen.
- Zum Entzünden oder zur Aufrechterhaltung dürfen keine Brandbeschleuniger verwendet werden.
- Es sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die eine unkontrollierte Ausbreitung des Feuers verhindern:
Das Bereithalten geeigneter Löschhilfen in der Nähe der Feuerstelle. - Brauchtumsfeuer sind zu beaufsichtigen und abschließend verlässlich zu löschen, sodass das Feuer auch durch heftige Windstöße nicht wieder entfacht werden kann.
- Die jeweilige Gemeinde und die örtliche Feuerwehr sind davon zu verständigen, dass das Abbrennen eines Brauchtumsfeuers beabsichtigt ist.
Beitrag erstellt am 30. März 2024
Stefan Schneider BFKDO BADEN


