02.08.2019  News - [BFKDO Sachgebiet Schadstoff]

Information an die Feuerwehren!

Auf Grundlage der aktuellen Grenzwerteverordnung wurde seitens des Arbeitsausschusses „Atemschutz und Schadstoffe" dahingehend beraten, dass die Alarmschwellen in Bezug auf CO entsprechend anzupassen sind (MAK Wert von 30 ppm auf 20 ppm). Bitte diese Tatsache bei der nächsten Überprüfung / Ausbildungen an eigenen Messgeräten beim Hersteller entsprechend berücksichtigen.



Checkliste CO des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

Checkliste CO des NÖ Landesfeuerwehrverbandes


Checkliste CO NÖLFV (Download PDF)

mehr dazu hier: Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzwerteverordnung 2018


BSB Marcus Schwarz
Bezirkssachbearbeiter Schadstoff
Bezirksfeuerwehrkommando Baden
Schadstoffberatungsdienst NÖ

 

Beitrag erstellt am 03.August 2019
Stefan Schneider

Site by EasyInfo