05.05.2021  News - [BFKDO BADEN]      

Waldbrandverordnung Bezirk BADEN in Kraft getreten!

Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende Verordung.

Waldbrandverordnung 2021 Bezirk BADEN

Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden

Bitte die in Kraft getretene Waldbrandverordung weiterverbreiten.

DANKE IHRE FEUERWEHR





VERORDNUNG

der Bezirkshauptmannschaft Baden, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden erlassen werden.

§ 1
Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.

§ 2
Ausgenommen von diesem Verbot sind behördlich genehmigte Grillplätze, sofern nichts Anderes bestimmt wird.

§ 3
Das Zuwiderhandeln gegen dieses Verbot stellt eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Ziff. 17 des Forstgesetzes dar und wird von der Bezirksverwaltungsbehörde mit einer Geldstrafe bis zu € 7.270,-oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.

§ 4
Diese Verordnung wird an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Baden sowie an den Amtstafeln der Gemeinden des Verwaltungsbezirkes kundgemacht und tritt diese Verordnung an dem ihrer Kundmachung an der Amtstafel der Bezirkshauptmannschaft Baden folgenden Tag in Kraft.



Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.2021 außer Kraft.

Quelle: Bezirkshauptmannschaft BADEN

Waldbrandverordnung 2021 BADEN

Verordnung 2021 PDF

Beitrag erstellt am 05.Mai 2021
Stefan Schneider

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