25.05.2017  Einsätze - [AFKDO Baden Land]

Sichtbehinderung für Kraftfahrzeuglenker wegen unerlaubtes Verbrennen im Freien!

Am Samstag, den 20. Mai 2017 wurde die Freiwillige Feuerwehr Teesdorf von der Feuerwehr Bezirksalarmzentrale Baden zu einem Brandverdacht auf die B17, Richtung Oeynhausen alarmiert.

20170520 Unerlaubtes Verbrennen im Freien sorgte für Feuerwehreinsatz  Foto: © FF Teesdorf


Hinter einem Wall neben dem Wohnwagenpark Wintersteiger wurde aufgrund starker Rauchentwicklung ein Brand vermutet. Mehrere Fahrzeuglenker die in diesem Bereich unterwegs waren, wählten deshalb den Feuerwehr-Notruf 122. Beim Erkunden des Einsatzortes stellte sich rasch heraus, dass ein Grundbesitzer unangemeldet Grünschnitt verbrannte, was zu starker Sichtbehinderung auf der B17 führte. Nach Aufforderung der Polizeistreife, die bereits vor Ort war, löschte der Grundbesitzer die Feuerstelle ab.

20170520 Unerlaubtes Verbrennen im Freien sorgte für Feuerwehreinsatz  Foto: © FF Teesdorf

20170520 Unerlaubtes Verbrennen im Freien sorgte für Feuerwehreinsatz  Foto: © FF Teesdorf


Wichtiger Hinweis: Verbrennen von Grünschnitt ist aufgrund des Bundesluftreinhaltegesetzes §3 verboten und kann mit Strafen geahndet werden. Ausnahmen dazu sind in der Ausnahmeverordnung vom Verbrennungsverbot für biogene Materialien des NÖ Landeshauptmannes geregelt. Einsätze aufgrund dessen sind für den Verursacher kostenpflichtig.

Fotos: © Freiwillige Feuerwehr Teesdorf

FF Teesdorf

Beitrag erstellt am 25. Mai 2017
Stefan Schneider

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