Waldbrandverordnung Bezirk BADEN in Kraft getreten!
Auch in diesem Jahr gab es aufgrund der Trockenheit bereits sehr früh die erste Waldbrände. Nachdem die Waldbrandverordnung für das Jahr 2023 in den NÖ Bezirken Neunkirchen, Wr.Neustadt, Bruck/Leitha bereits in Kraft getreten sind ist es nun seit 28.März auch im Bezirk BADEN soweit.

Eine Information des Bezirksfeuerwehrkommandos Baden

IHRE FEUERWEHR!
Die Bezirkshauptmannschaft Baden hat am 28. März 2023 aufgrund des § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl. Nr.440/1975, Maßnahmen zur Hintanhaltung von Waldbränden verordnet:
Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Baden, mit welcher forstpolizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Waldbränden im Verwaltungsbezirk Baden erlassen werden.
Auf Grund der vorherrschenden Witterungsverhältnisse und der damit einhergehenden Trockenheit sowie der damit verbundenen erhöhten Gefahr von Waldbränden ergeht gemäß § 41 Absatz 1 des Forstgesetzes 1975 nachstehende
Im gesamten Verwaltungsbezirk Baden ist in den Wäldern sowie in Waldnähe jegliches Feuerentzünden und das Unterhalten von Feuer, sowie das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie z.B. Zündhölzer und Zigaretten, aber auch Glasflaschen und Glasscherben (Brennglaswirkung) im Waldbereich und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen sowie das Rauchen verboten.
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31.10.202§ außer Kraft.
Quelle: Bezirkshauptmannschaft BADEN
Waldbrandverordung 2023 Bezirk BADEN
Beitrag erstellt am 30.März 2022
Stefan Schneider BFKDO BADEN